
Der Wegweiser Wärmepumpe beantwortet in kompakten Videoclips alle Fragen zur Wärmepumpe. Und mit einem Schnellcheck finden Sie heraus, ob Ihr Haus für eine Wärmepumpe geeignet ist.

Ein Gebäude muss regelmäßig modernisiert werden und gelegentlich stehen Reparaturen an: vom frischen Anstrich über neue Fenster bis zum Dach oder der Heizungsanlage.
Nach einer energetischen Sanierung reduzieren sich die Heizkosten um bis zu 80 %. Der Wohnkomfort hingegen steigt genauso wie der Wert des Gebäudes.
Da gerade ältere Gebäude unnötig viel Energie verbrauchen und CO2 ausstoßen, fördert der Staat energetische Sanierungen je nach Maßnahme mit bis zu 70 %.
Dach, Fassade und Kellerdecke werden, wenn nötig gedämmt und Fenster ausgetauscht. So bleibt die Wärme im Winter drinnen und die Hitze im Sommer draußen. Dazu sorgt eine Lüftungsanlage für gesunde Frischluft, ohne Wärmeverlust und ohne Schimmelbildung.
Die Heizungsanlage wird modernisiert und bestenfalls mit regenerativ erzeugtem Strom betrieben.
Die gesetzlichen Vorgaben von damals entsprechen nicht mehr den heutigen Standards.
Über 30 Jahre alte Heizungsanlagen müssen ausgetauscht werden. Bei Kauf oder Erbe einer Immobilie müssen zudem die oberste Geschossdecke sowie Rohre und Armaturen in unbeheizten Räumen gedämmt werden.
Bei Schäden zum Beispiel am Dach, bei Schimmelbildung, ungemütlicher Zugluft oder kalten Wänden und Böden schafft eine energetische Sanierung grundlegend und dauerhaft Abhilfe.
Photovoltaikanlagen funktionieren am besten, wenn die Module frei von Schmutz, Staub, Moos und Flechten sind. Sobald es Frühling wird und die Sonne an Kraft gewinnt, lohnt sich aufgrund des anstehenden ertragsreichen Sommerhalbjahrs ein besonders genauer Blick auf die Anlage.
Eine optimal eingestellte Heizungsanlage spart Kosten und senkt den CO2-Ausstoß. Daher sollten Hauseigentümerinnen und Hauseigentümer ihre Heizung nach einer bestimmten Betriebsdauer von Fachleuten überprüfen lassen.
Nicht nur fossil betriebene Heizungen in größeren Gebäuden müssen regelmäßig geprüft werden – die Pflicht gilt auch für Wärmepumpen. Die ersten Anlagen sind im Januar 2026 unter die Prüfpflicht gefallen.